Bauschadengutachten

Immobiliensachverständiger Michael Seger

Staufenstraße 8
78667 Villingendorf
Tel: 0741 1751197-6
Fax: 0741 1751197-7

Sandbühl 2
88662 Überlingen

Mobil: 0151 12128723
Mail: gutachten@mseger.de


Bauschadengutachten

Nicht nur bei bereits offensichtlich sichtbaren Schäden, sondern auch bei vermuteten Baumängeln.

Bauschäden, egal ob es darum geht Verantworltichkeiten zu finden oder auf der Grundlage von Ursachenerkennung geeignete Gegenmaßnahmen zu finden, müssen immer in drei Phasen abgearbeitet werden:

  1. Schadensdokumentation und Erkennung
  2. Schadensbeurteilung und Einordnung
  3. aufbauend auf Punkt 2 der Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung

Oft treten Bauschäden schon in der Bauphase auf. Hier kann über ein Beweissicherungsverfahren der augenblickliche Zustand in Form eines Gutachtens dokumentiert werden. Auch wenn der Zustand anschließend verändert wird, erhlaten Sie somit gerichtsverwertbare Beweise über die vorhandenen Mängel. Ein weiterer Vorteil ist, dass die restlichen Bauarbeiten weitergeführt werden können und es nicht zu einem teuren Baustop oder einem drohenden Leerstand von Mietobjekten etc. kommt.

Als zertifizierter Gutachter dokumentieren wir den Mangel oder den Bauschaden jedoch nur in Form von Ursachenklärung und Klärung von Verantwortlichkeiten aus rein technischer Sicht. Dies kann dann die Grundlage für ein Gerichtsverfahren oder die Basis für das Finden geeigneter Korrekturmaßnahmen sein.

Eine fundierte Schadensanalyse bildet die Grundlage für eine spätere Schadensbehebung. Bei vermuteten Baumängeln ist es besonders wichtig frühzeitig ein Gutachten zu erstellen, da die Ursachenerforschung in späteren Bauphasen in der Regel aufwendiger ist.

Kaufmännische Aspekte und die unterschiedlichen Rechtswirkungen können aufbauend auf ein Bauschadensgutachten abgewogen und im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen von Juristen adäquat abgewogen werden.

  • Schadensdokumentation, Beweissicherung
  • Durchführung von Messungen und Untersuchungen
  • gutachterliche Stellungnahme zu Schadensursachen
  • gutachterliche Stellungnahme zu technischen Verantwortlichkeiten
  • Angabe fachgerechter Mangelbeseitigungsarbeiten
  • Angabe zum zukünftigen Instandsetzungs- oder Instandhaltungsbedarf
  • Kostenschätzung von Mangelbeseitigung und Instanzsetzung
  • Wertminderungsbestimmung
  • prüfen von Baudokumenten


Typische Schadensbilder:

  • Brüche, Risse, falsche Belastungen
  • Feuchteschäden
  • Schimmelschäden
  • morsche Balken
  • Dichtigkeit bei Dächern und Dachterrassen
  • Schäden an Betonteilen
  • Fassadenschäden
  • Schäden an Balkonen
  • etc.

Der Bauschaden sollte umgehend gutachterlich festgestellt und fachtechnisch bewertet werden, um die Beweise und Ansprüche zu sichern.!

Unsachgemäße Arbeiten führen oft zu großen Schäden. Hier hilft oft nur der Fachmann.

Mein Tipp für Sie!

Schimmel ist nicht immer ein Lüftungsproblem!