Energieberater

Immobiliensachverständiger Michael Seger

Staufenstraße 8
78667 Villingendorf
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Fax: 0741 1751197-7

Sandbühl 2
88662 Überlingen

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Energieberater

Durchblick im Dschungel der Gesetze, Verordnungen und Möglichkeiten

Effizienter Einsatz von Energie und die Optimierung der Energiekosten in Privathäusern und Industrieanlagen ist ein sehr komplexes und von vielerlei Variablen abhängiges Feld.

Die Gebäudesubstanz, die Gebäudelage, die Gebrauchsform sowie persönliche Gewohnheiten und Vorlieben spielen hier eine entscheidende Rolle. Nicht für jeden sind die gleichen Maßnahmen die besten.

Gesetze, Verordnungen und Zuschüsse verändern sich zudem permanent. Nur eine genaue Analyse des einzelnen Objektes und der Anforderungen seiner Nutzer kann zu einer optimalen Energieplanung fürhen, die einerseits umwelt- und nutzerfreundlich ist und auf der anderen Seite auch wirtschaftlich sinnvoll.

Wir bieten folgende Leistungen:

  • allgemeine Energiesparberatung für alle Gebäude
  • Erstellung Energieverbrauchsausweis für zulässige Gebäudegruppen
  • Erstellung Energiebedarfsausweis mit Beurteilung der energetischen Gebäudestandards
  • Ausarbeitung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Erstellung von Kostenschätzungen
  • Überwachung und Abrechnung der Baumaßnahmen

Energieausweis:

Verbrauchsausweis versus Bedarfsausweis

Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für Wohngebäude beim Verkauf und bei der Vermietung obligatorisch. Für Nichtwohngebäude gilt die Ausweispflicht seit dem 1. Juli 2009.

Bedarfsausweis;
Der Bedarfsausweis spiegelt den rechnerischen Energiebedarf einer Immobilie wider, unabhängig von den tatsächlichen Daten die sich aus der Nutzung des Gebäudes ergeben. Er ist ein Maßstab für die energetische Qualität des Gebäudes und der vorhandenen Anlagen. Der tatsächliche Energieverbrauch wird nicht berücksichtigt.
Somit sind alle Bedarfsausweise untereinander vergleichbar, da das Nutzerverhalten und der Standort eines Gebäudes nicht mit einfließen.

Die Gültigkeit des Bedarfsausweises beträgt 10 Jahre.

Verbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Verbrauch einer Immobilie anhand der Abrechnungen der Energielieferanten. Er ist somit wesentlich einfacher zu erstellen, weicht aber meist erheblich vom rechnerischen Bedarf ab. Einzelne Objekte sind beim Verbrauchsausweis nicht miteinander vergleichbar, da hier nur der tatsächliche Verbrauch ausgewertet wird.

Bis 1.10.2008 bestand Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbauchsausweis. Bei bestimmten Altbauten genügt nach gesetzlicher Maßgabe immer noch der Verbrauchsausweis.

Generell empfielt es sich aber den Bedarfsausweis dem Verbrauchsausweis vorzuziehen da nur dieser den unabhängigen Vergleich zwischen einzelen Objekten erlaubt.

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Eigentümer auf Verlangen des Käufers, Mieters oder Pächters den Energieausweis vorlegen. Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, dem droht ein Bußgeld von bis zu € 15.000,-.

In Zeiten steigender Energiekosten ist der Energieausweis allerdings auch eine gute Chance energetische Mängel an Gebäuden zu erkennen und längerfristig durch effiziente Energiesparmaßnahmen nicht nur die Umwelt sondern auch den eigenen Geldbeutel zu schonen.

Der Energieausweis informiert Immobilienbesitzer über den Energiestandard des Gebäudes, von der Dämmung bis zur Heizung. Zudem werden auch Modernisierungs-Tips festgehalten.

Energieeffizenzexperte für Förderprogramme des Bundes – KfW Fördermittel und KfW Baubegleitung

KfW-Fördermittelberatung über energieeffizientes Bauen und Sanieren, KfW-konforme energetische Baubegleitung, Gebäudethermografie, Vor-Ort-Beratung

Lesen Sie auch: Fragen und Antworten zum Thema Energieberater beider KfW

Die richitgen Energiesparmassnahmen sind nicht nur gut für die Umwelt sondern am Ende auch lohnend.

Energieberater

Mein Tipp für Sie!

Für viele Investitionen zur energetischen Verbesserung Ihrer Immobliie erhalten Sie Fördermittel.

Fragen Sie bei uns nach, wir beraten Sie gerne!