Eine weitere Tätigkeit zertifizierter Sachverständiger ist das Schiedsgutachten.
Zwei oder mehrere Vertragsparteien einigen sich bei Streitigkeiten auf die verbindliche Anerkennung des fachlichen Urteils eines Sachverständigen. MIt dieser Maßnahme können komplizierte und langwierige Rechtsstreitigkeiten schnell und kostengüstig beigelegt werden.
Die streitenden Parteien schließen dabei einen Vertrag, die so genannte Schiedsgutachtenabrede, in dem sie vereinbaren die Meinungsverschiedenheiten durch ein Schiedsgutachten zu klären und das Ergebnis des Gutachtens anzuerkennen.
Der Sachverständige schließt mit beiden Parteien einen Schiedsgutachtervertrag zur Erstellung eines Schiedsgutachtens. Das erstellte Gutachten ist für beide Seiten bindend.
Ins Stocken geratene und oft ruinöse Rechtsstreitigkeiten können so schnell, effizient und kostengünstig beigelegt werden. Bei frühzeitiger Einigung auf ein Schiedsgutachten können teuere Prozesse auch von vorneherein vermieden werden.
Mein Tipp für Sie!
Schlichtungen: Wo liegt der Fehler und wer haftet für was? Unterschätzen Sie nicht, was eine Niederlage vor Gericht für Kosten verursacht. Vor dem Gang zum Anwalt ist eine fachliche Klärung der Ursachen und Verursacher ratsam!