Schlichtungen

Immobiliensachverständiger Michael Seger

Staufenstraße 8
78667 Villingendorf
Tel: 0741 1751197-6
Fax: 0741 1751197-7

Sandbühl 2
88662 Überlingen

Mobil: 0151 12128723
Mail: gutachten@mseger.de


Sonstige Wertermittlungen / Schlichtungen

Wertermittlungen auf breiter Basis und mit fundierter Immoblien-Sachkenntnis

Neben den normalen Immoblien Verkehrswertgutachten bieten wir auch ein umfangreiches Dienstleistungsprogramm für alle weiteren Fragen zur Wertermittlungen bei Immobilien und Grundstücken.

  • gutachterliche Stellungsnahmen
  • Stellungsnahmen zu vorliegenden Gutachten
  • TÜV zertifizierte Bodenwertermittlung
  • steuerliche Wertermittlungen mit Finanzamtsanerkennung
  • Beleihungswertermittlungen
  • Wertermittlungen für Versicherungen und bei Schäden
  • Mietwertermittlungen / Mietwertgutachten
  • Ertagswertberechnungen für Investitionsentscheidungen
  • Beweissicherung
  • Versicherungsgutachten

 

Schlichtungen

Eine wichtige Tätigkeit TÜV zertifizierter Sachverständiger ist das Schiedsgutachten.
Zwei oder mehrere Vertragsparteien einigen sich bei Streitigkeiten auf die verbindliche Anerkennung des fachlichen Urteils eines Sachverständigen. MIt dieser Maßnahme können komplizierte und langwierige Rechtsstreitigkeiten schnell und kostengüstig beigelegt werden.

Die streitenden Parteien schließen dabei einen Vertrag, die so genannte Schiedsgutachtenabrede, in dem sie vereinbaren die Meinungsverschiedenheiten durch ein Schiedsgutachten zu klären und das Ergebnis des Gutachtens anzuerkennen.

Der Sachverständige schließt mit beiden Parteien einen Schiedsgutachtervertrag zur Erstellung eines Schiedsgutachtens. Das erstellte Gutachten ist für beide Seiten bindend.

Ins Stocken geratene und oft ruinöse Rechtsstreitigkeiten können so schnell, effizient und kostengünstig beigelegt werden. Bei frühzeitiger Einigung auf ein Schiedsgutachten können teuere Prozesse auch von vorneherein vermieden werden.

Schlichtungen: Wo liegt der Fehler und wer haftet für was?

sonstige Wertermittlungen / Schlichtungen

Mein Tipp für Sie!

Unterschätzen Sie nicht, was eine Niederlage vor Gericht für Kosten verursacht. Vor dem Gang zum Anwalt ist eine fachliche Klärung der Ursachen und Verursacher ratsam!