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Wertermittlung

Die Marktlage und die tatsächliche Beschaffenheit einer Immobilie bestimmen den Preis. Verdeckte Mängel und Substanzfragen können in der Regel nur vom Fachmann entdeckt und richtig eingeschätzt werden.

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB wie folgt definiert:

“ Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der tatsächliche Wert einer Immobilie wird von vielen Variablen bestimmt, die alle berücksichtigt und kombiniert werden müssen.
Dabei ist es nicht nur wichtig detailierte Kentnisse der aktuellen Marktlage zu besitzen, sondern auch ein fundiertes Wissen über bauliche Gegebenheiten. Ein Sachverständiger der Immoblienbewertung sorgt für Sicherheit und eine gute Basis für wichtige Investitions-, Vermögens- und Kaufentscheidungen.

In folgenden Fällen empfiehlt es sich ein Verkehrswertgutachten zu erstellen:
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Zwangsversteigerung
  • Erbschaft oder Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Betriebsaufgabe, Betriebsentnahme, Betriebsübertragungen
  • Scheidungen
  • Entscheidungen über Sanierungsmaßnahmen oder Abriss
  • Jegliche Art von Vermögensauseinandersetzungen
  • Steuerliche Anerkennung

Mein Tipp für Sie!

Achten Sie darauf einen zertifizierten Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachten für die Vorlage bei privaten, gerichtlichen und steuerlichen Verfahren bzw. Auseinandersetzungen zu beauftragen. Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute und andere Beteiligte erhalten eine gerichtsfeste , unabhängige und zuverlässige Einschätzung des Immobilienwertes.

Sonstige Wertermittlungen

Neben den normalen Immoblien Verkehrswertgutachten bieten wir auch ein umfangreiches Dienstleistungsprogramm für alle weiteren Fragen zur Wertermittlungen bei Immobilien und Grundstücken.

  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Stellungnahme zu vorliegenden Gutachten
  • Steuerliche Wertermittlung mit Finanzamtsanerkennung
  • Beleihungswertermittlung
  • Wertermittlungen  für Versicherungen und bei Schäden
  • Mietwertermittlungen /Mietwertgutachten
  • Ertragswertberechnungen für Investitionsentscheidungen
  • Beweissicherung